Allgemeine Geschäftsbedingungen Ostermühle Naturkost GmbH
1. Geltungsbereich
(1)
Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen erkennt der Verkäufer nicht an, anderenfalls bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefert.
(2)
Sondervereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden zum Abschluss und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gelten über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vorrangig und sind schriftlich niederzulegen.
2. Vertragspartner
Betreiber der Homepage und Vertragspartner für sämtliche Bestellungen ist
Ostermühle Naturkost GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) Rolf Mack und Martina Mack,
Mühlgasse 30, D-89129 Langenau
Tel.: +49 (0)7345-929490, Fax +49 (0)7345-92949-20
E-Mail: info@ostermuehle.de
Homepage: www.ostermuehle.de
DE-ÖKO-006
Amtsgericht Ulm, HRB 4322
USt.-ID-Nr. DE 216415464
Ust.Nr. 88003/60759
3. Angebote
Alle Angebote sind streng freibleibend und verstehen sich, falls nicht anders erwähnt, per Kilogramm/ per Stück, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk. Alle Angaben über Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn und soweit der Verkäufer sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Die Muster gelten als unverbindliche Ansichtsmuster und stellen nur die allgemeine Beschaffenheit eines Produkts dar, da bei Naturerzeugnissen stets Qualitäts- und Geschmacksabweichungen auftreten. Die Produktspezifikationen entsprechen den derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen des Verkäufers, sie stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, sondern dienen lediglich als Information über das Produkt.
4. Zahlungsbedingungen
(1)
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise des Verkäufers gemäß den jeweils gültigen Preislisten. Alle Preise sind Netto-Euro Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt., die in der Rechnung gesondert ausgewiesen ist. Der Abzug von Skonto sowie Sonderpreise und Sonderkonditionen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen, einseitigen Gewährung.
(2)
Der Kaufpreis ist mit Lieferung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang der Zahlung an.
(3)
Nur schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung und Zurückbehaltung.
(4)
Hält ein Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht ein oder begründen sonstige Umstände Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, berechtigt dies - vorbehaltlich weitergehender Ansprüche - vom laufenden Vertrag sowie sonstigen, mit ihm bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten und/ oder zukünftige Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
5. Lieferbedingungen
(1)
Die Belieferung erfolgt an den Einzel- und Großhandel, sowie Mühlen, Naturkostgeschäfte und Hofläden.
(2)
Der Mindestbestellwert für versandkostenfreie Lieferung beträgt 80,00 Euro. Bei Minderaufträgen werden die Porto-/ Frachtkosten berechnet. Der Verkäufer behält sich vor, die Bestellmenge auf- oder abzurunden, um in vorrätigen Verpackungseinheiten liefern zu können.
(3)
Ist die Bestellung als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu qualifizieren, so kann dies innerhalb von zwei Wochen angenommen werden. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt nur bei Annahme der Bestellung zustande.
(4)
Eine Belieferung ist nur möglich, wenn die Ware vorrätig ist. Ein Rechtsanspruch auf die bestellte Ware besteht damit nicht.
(5)
Bei höherer Gewalt und bei sonstigen Leistungshindernissen, die nicht durch den Verkäufer zu vertreten sind, wird die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinaus geschoben. Schadensersatzansprüche aus diesem Grund stehen dem Kunden nicht zu. Im Übrigen haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(6)
Alle Lieferungen erfolgen einschließlich der erforderlichen und notwendigen Verpackungen. Für die Entsorgung gelten die Vorschriften des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Vorrangig sind jedoch individualvertragliche Vereinbarungen.
(7)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart.
6. Beschaffenheit der Ware
Da bei Naturerzeugnissen stets Qualitäts- und Geschmacksabweichungen auftreten, begründen qualitative Abweichungen dieser Ware in Form, Farbe und Struktur keinen Mangel, es sei denn, die Ware weicht hinsichtlich dieser Umstände von ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen mit dem Kunden ab oder die Schwankungen gehen deutlich über das übliche Maß hinaus.
7. Untersuchungs- und Mangelrügeobliegenheit; Haftung; Verjährung
(1)
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Verpflichtungen nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. So hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch uns, auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängeln und Transportschäden zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Im Falle eines Transportschadens bei Lieferung durch eine Spedition ist dieser auf dem Frachtbrief zu vermerken. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis schriftlich gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(2)
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3)
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4)
Die Einschränkungen der Abs. 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5)
Die sich aus Abs. 2 und 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Verkäufer und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(6)
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
(1)
Bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
(2)
Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
(3)
Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentumsrecht hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(4)
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, sofern dies zu den normalen Bedingungen des Kunden und unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts geschieht. Er tritt jedoch alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich MwSt.) an den Verkäufer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
9. Gerichtsstand/Erfüllungsort/anwendbares Recht/Sprache
(1)
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag begründeten Rechte und Pflichten sowie etwa in Zukunft eintretenden Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien ist Ulm.
Unbeschadet der Regelung gemäß Satz 1 ist der Verkäufer berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor den Gerichten des allgemeinen und besonderen Gerichtsstands des Kundengeltend zu machen.
(2)
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3)
Vertrags-und Geschäftssprache ist Deutsch.